Mutterschaftsvorsorge

In Deutschland sind umfangreiche und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft seit langem gesetzlich (Mutterschutzgesetz - MuSchG) geregelt  und sollen dafür sorgen, dass es Ihnen als werdender Mutter gut geht und sich Ihr Kind normal entwickeln kann. Bei der überwiegenden Mehrzahl aller Schwangerschaften ist das auch der Fall. Dennoch ist es wichtig, dass werdende Mütter die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, denn nur dann können eventuelle Entwicklungsverzögerungen oder eventuelle Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf rechtzeitig bemerkt werden und ggf. behandelt werden.

So umfasst die Mutterschaftsvorsorge beispielsweise den Schwangerschaftstest,

Die Vorsorgeuntersuchungen sind über die gesamte Schwangerschaft hinweg verteilt. In den ersten vier Monaten erfolgen sie vierwöchentlich, drei Monate lang dreiwöchentlich, zwei Monate zweiwöchentlich und im letzten Monat sogar wöchentlich.

Während der gesamten Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die erste erfolgt zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche (SSW), die zweite zwischen der 19. und der 22. SSW und die letzte zwischen der 29. und der 32. SSW.

Bei diesen Untersuchungen wird das Ungeborene vermessen, es wird nach der Menge des Fruchtwassers und natürlich auch nach der Lage und Beschaffenheit der Plazenta geschaut. Neben den drei Basisuntersuchungen gibt es spezielle Ultraschall-Untersuchungen, zum Beispiel die Doppler-, Organ- oder sogenannte Feinultraschall-Diagnostik. Sie werden durchgeführt, wenn ein Verdacht auf Entwicklungsstörungen des Kindes, eine drohende Mangelversorgung oder ein Verdacht auf Funktionsstörungen von kindlichen Organen besteht. 

Ab der 28. Schwangerschaftswoche erfolgt während der Vorsorgeuntersuchungen nun auch die CTG-Kontrolle. CTG steht für Cardiotokogramm - mit ihm werden die kindlichen Herztöne und später auch die Wehen aufgezeichnet. 

Ihren persönlichen Schwangerschaftskalender erhalten Sie hier.