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Keuchhusten-Impfung für Schwangere | Medizin| von Dipl.-Med. Ulrich Schmidt
Keuchhusten ist eine weitverbreitete Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen übertragen wird und hoch ansteckend ist. Insbesondere bei Säuglingen kann Keuchhusten mit schwerwiegenden Komplikationen einhergehen.
Mithilfe der Keuchhusten-Impfung soll die Zahl der Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch eine Infektion mit Bordetella-pertussis-Bakterien bei Neugeborenen und jungen Säuglingen reduzieren werden. Mit einer Impfung während der Schwangerschaft ist nicht nur die Mutter, sondern auch das Neugeborene besser vor der Krankheit geschützt.
Impfung für Schwangere und Kontaktpersonen
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden.
Wird die Impfung in der Schwangerschaft versäumt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden, sofern ihre letzte Impfung gegen Pertussis zehn oder mehr Jahre zurückliegt. Ebenso sollten enge Kontaktpersonen der Säuglinge, wie Eltern, Geschwister und Großeltern, ihren Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen lassen.
Insbesondere Säuglinge erkranken sehr häufig
Pertussis tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf, wird aber auch bei Erwachsenen häufig diagnostiziert. Um Keuchhustenerkrankungen zu reduzieren, gibt es in Deutschland für alle Altersgruppen ab dem Alter von zwei Monaten Impfempfehlungen, mit dem Ziel, einen Gemeinschaftsschutz aufzubauen.
Trotz der bestehenden Impfempfehlungen erkranken insbesondere Säuglinge sehr häufig an Pertussis, und zwar vornehmlich in den ersten sechs Lebensmonaten. Dies zeigt laut Robert Koch-Institut den dringenden Bedarf, insbesondere bei jungen Säuglingen für einen besseren Schutz vor Pertussis zu sorgen.
Kostenübernahme
Die Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft ist Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2020 beschlossen und die Schutzimpfungsrichtlinie entsprechend geändert.
Sollten Sie Interesse an einer Keuchhusten-Impfung haben, sprechen Sie uns gern an.
Ihr Praxisteam
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